Sondergebiet AWO Seniorenpflege


Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Beteiligung der Öffentlichkeit


Bekanntmachung Markt Weilbach

1.Änderung/Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenpflege“

Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss sowie Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 10 Abs.3 BauGB

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Seniorenpflege“ abzuändern. Es sollen die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 876/31 und 876/33 (Teilbereich) herausgenommen werden. Inhalt des Verfahrens ist eine Teilaufhebung. Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 die eingegangenen Bedenken und Stellungnahmen abgewogen.

Die aufgrund dieser Beteiligung überarbeiteten Entwürfe/Begründung des Bebauungsplanes liegen vom 13.12.2018 bis 27.12.2018 im Rathaus des Markt Weilbach, Hauptstr. 59, 63937 Weilbach, Zi. 13 (1.OG) zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus. In dieser Zeit kann jedermann- auch wenn er von der Planung nicht betroffen ist- die Unterlagen einsehen und sich schriftlich zur Planung äußern bzw. Bedenken oder Anregungen zur Niederschrift geben. Wird eine Einsichtnahme außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten erwünscht, ist eine vorherige Terminvereinbarung empfehlenswert. Zusätzlich sind die Planunterlagen während der Auslegungszeit auf der Homepage des Markt Weilbach unter www.weilbach.de eingestellt.Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Weilbach, den 04.12.2018
gez. Bernhard Kern
1.Bürgermeister
Markt Weilbach