Bekanntmachung Bebauungspläne


des Auslegungsbeschlusses sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung der Bebauungspläne

  • „Alte Schmiede“ sowie „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“
  • Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs.2 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat Weilbach hat in seiner Sitzung am 20.09.22 die Änderung des Bebauungsplans „Alte Schmiede“ sowie „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Es handelt sich um die Zuordnung neuer Ausgleichsflächen für den Eingriff innerhalb der jeweiligen Geltungsbereiche im Gemeindewald.

Hierfür kann im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde für den Bebauungsplan „Alte Schmiede“ eine Teilfläche von 1.300 m² von der Teilfläche Flur Nr. 1474/0 und für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd Erweiterung“ eine Teilfläche von 6.400 m² von der Flur Nr. 4632 herangezogen werden.

Bereich 1
Flur Nr. 1474/0 Ausgleichsfläche „Alte Schmiede“

Bereich 2
Flur Nr. 4632 Ausgleichsfläche „Gewerbegebiet Süd, Erweiterung“

Anlass der Änderung ist die Schaffung eines Ökokontos durch den Markt Weilbach, über das die den Bebauungsplänen zugeordnete Ausgleichsflächen abgewickelt werden.

Die vom Ingenieurbüro Bernd Eilbacher ausgearbeitete Planung (Fassung 05.10.2022) wird in der Zeit vom 08.05.2023 bis 12.06.2023 im Rathaus Weilbach, Hauptverwaltung, Hauptstr. 59, Zimmer 13, 63937 Weilbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Homepage des Marktes Weilbach www.weilbach.de eingesehen werden.

Gleichzeitig zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs.2 Nr.2 und 3 BauGB die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben können (§3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und §4a Abs. 6 BauGB). Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Weilbach, 25.04.2023

gez. Robin Haseler

1. Bürgermeister Markt Weilbach